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| Die Thematik |
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Änderung
des Flächennutzungsplans - Treptower
Grünflächen in Gefahr! 10%
aller Treptower Kleingärten sollen ausradiert werden! |
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Einige
Meldungen entsprechen, bedingt durch neuere Erkenntnisse, nicht mehr der Realität. Alle
unter der Rubrik "Thematik" aufgezeigten
Themen sind nicht aktualisiert und dienen als Information zum
Sachverhalt. Sie sollen das eigentliche Problem
verdeutlichen.
Aktuelle
Meldungen entnehmen Sie bitte der Hauptseite.
Einen zeitlichen Überblick zu den Ereignissen erhalten unsere Mitglieder
in unserem Archiv.
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Laut Sitzung
der BVV am 29.04.2004, wurde eine Bezirksamtsvorlage zur Straßenplanung
der neuen
Süd-Ost-Verbindung zwischen Schnellerstraße und der
Anschlussstelle an die
A 113
(Späthstraße) in den Stadtplanungsausschuss übergeben.
Diese sieht
eine geradlinige Verbindung von der Neuen Brücke Späthstraße bis zur
Kreuzung Späthstraße/Baumschulenstraße/Königsheideweg vor.
Von dieser
direkten Trassenführung 2, wären mindesten 150 Parzellen mehrerer
Kleingartenanlagen (KGA) betroffen. Einige KGA existieren nach dem geplanten Bau
der vierspurigen Süd-Ost-Verbindung (SOV) gar nicht mehr.
Klick
auf Bild!
Neben der beschriebenen kleingartenfeindlichen,
hier Variante 2, gibt es noch drei weitere, die ein Überleben vieler
Kleingärten auf längere Sicht ermöglichen würden. Nach
dem Flächennutzungsplan (FNP) von 1994, zu diesem Zeitpunkt war noch der
Bau eines Hafens geplant, führte diese Trasse um die KGA Kuckucksheim II, KGA Holunderbusch und KGA Lerchenhöhe herum und verlief parallel der
alten Späthstraße in Richtung Königsheideweg. Wie
im Bild oben beschrieben, gibt es noch die Möglichkeit des Ausbaus der
alten Späthstraße (Variante 3). Diese wurde aber wegen des
Allee-Charakters der Straße verworfen. Die Variante 1, die am nördlichen Teltowkanalufer und dann weiter entlang
des gesamten Britzer Zweigkanals verlaufen sollte, wurde anscheinend wegen
der hohen Kosten gar nicht erst aufgegriffen. Bei
der Variante1, müssten keine
Kleingärten geopfert werden. Fast das gesamte benötigte Land ist
ehemaliger Grenzstreifen und unbewohnt. Angeblich
sollen die Flächen, u.a. der KGA Holunderbusch, auch kontaminiert sein.
Eigenartig ist nur, wir sind Grundwassereinzugsgebiet und mir vorliegende
Tests unseres Brunnenwassers (6 m Tiefe) sagen etwas anderes aus. Belastete
Böden lassen sich jedoch besser als Gewerbeflächen verkaufen. Wenn
eine Baustadträtin namens Vogelsang, Stefanie, in einem Interview mit dem
"Berliner Gartenfreund" lauthals kund gibt, wie ihr doch die
Kleingärten in Neukölln am Herzen liegen und gleichzeitig die Zustimmung
zur Liquidation dieser gibt, ist das nur ein Beispiel dafür, wie einige
Politiker sich nach außen zeigen und dann doch im Interesse anderer
entscheiden. Auch sie hätte im Sinne der Kleingärten Einfluss auf die geplante
Trassenführung der SOV nehmen können. Wenn es eine Trassenführung gibt, die
keine oder nur wenige Kleingärten berührt frage ich mich, warum nicht
auf diese zurückgegriffen wird. Da könnten die betreffenden Politiker
mal beweisen, dass ihnen die Kleingärten am Herzen liegen.
Weiter
stellt sich die Frage, ob eine vierspurige Anbindung an die A 113 (SOV) an dieser Stelle überhaupt
notwendig ist? In unmittelbarer Nähe, nämlich Johannisthaler Chaussee,
Stubenrauchstraße und Adlershof gibt es nach deren Fertigstellung, drei weitere Auffahrmöglichkeiten. Die
Antwort liegt auf der Hand. Die
Fördergelder der EU bekommt Berlin nur dann, wenn entsprechende
Anforderungen erfüllt sind. Die Bezuschussung wird von mehreren Faktoren abhängig gemacht.
Dies erklärt auch, weshalb der neue FNP die spätere gewerbliche Nutzung
des Areals der Kleingartenanlagen vorsieht. Noch ein Gewerbegebiet,
zumal
etliche Gewerbeflächen schon seit Jahren leer stehen und auf eine Nutzung
warten. Diese
Angaben bedürfen unbedingt einer unabhängigen Prüfung. Man kann
den Eindruck gewinnen, hier wird gemogelt was das Zeug hält, nur um an
die EU-Gelder zu kommen. |
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oben
| 600 Kleingärten sollen
weg! |
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| Änderung des Flächennutzungsplans - Das
"AUS"
für fast 600 Kleingärten in Baumschulenweg? |
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| Novellierung des FNP Späthstraße,
Änderungsnummer 09/01 vom 05.04.04 |
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Die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) ist für alle Natur- und
Kleingartenfreunde ein Schlag ins Gesicht. Das gesamte Gebiet zwischen
Teltow- und Britzer Zweigkanal, sowie zwischen Späthstraße und Britzer
Allee (siehe Foto), soll als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden. Zu dem ist
eine vierspurige Anbindung an die A 113 geplant, die quer durch intakte
grüne Kleingartenanlagen führen soll und diese regelrecht
zerschneidet.
Das entmutigt viele
Kleingärtner. Besonders die, die ihr
Leben nach der Arbeit viele Jahre ihrem Kleingarten gewidmet haben. Resignation
macht sich breit.

Das
Gewerbegebiet soll zur Refinanzierung der
Straße vermarktet werden
Es
handelt sich hierbei um Kleingärten, die schon seit über 80 Jahren für
frische Luft im Dreieck Späthsfelde sorgen. Seit eben dieser Zeit sind
Kleingärtner bemüht, aus dieser grünen Fläche, ein fast
einzigartiges Stück Natur zu gestalten. Seltene Sing- und Waldvögel
haben sich in den letzten Jahren herangezogen. Viele kleine und größere
Biotope mit einer Vielzahl an nützlichen Kleinlebewesen und Insekten
sind entstanden. Soll das alles wegen einer nur "einfachen
Variante" einer Straße dem Erdboden gleichgemacht werden?
Wir
als Bürgerinitiative Grünes Dreieck Späthsfelde vertreten all die
Kleingärtner und um ihre Umwelt besorgten Anwohner und sprechen uns
entschieden gegen die Vernichtung von Kleingartenland aus.
Naturerhalt ist auch gesamtgesellschaftliches
Interesse!
Das
Gutachten der Firma
Krebs und Kiefer lässt sehr zu wünschen übrig und stellt in unseren
Augen ein reines Zweckgutachten dar. Alleine in der Britzer
Allee kommen wir schon auf ca. 30 alte, nicht kranke Straßenbäume, die
gefällt werden müssten. Der Variantenvergleich spricht dagegen von nur
6 Straßenbäumen. Laut Krebs und Kiefer sind vom Straßenbau 35 Kleingärten
betroffen. Nur wenn man grob schätzt, kommt man schon auf weit über
hundert Parzellen.
Durch die durchschneidende Trassenführung werden
Kleingärten von ihrem Strom und der Kleingartenanlage getrennt. Eine
Zukunft gibt es für diese Gärten mit Sicherheit nicht mehr. Den Kosten
für die einzelnen Varianten, scheinen auch nur reine Baukosten zugrunde
zu liegen. Die finanziellen Mittel für die Entschädigungen nach dem
Sachenrechtsbereinigungsgesetz, fehlen hier gänzlich.
Was
momentan noch gegen die Variante 3 (Ausbau Späthstraße) spricht,
nämlich Eingriff in das Arboretum, große Betroffenheit für die
Siedlung 10 und Eingriff in die vorhandene Baumallee, widerspricht der
momentanen Planung im Bereich des Bebauungsplans XV-13b. Dort ist ein
Gartencenters mit einer Fläche von 12.000 m2 und ca. 550
Stellplätzen geplant. In Bezug auf die mit dem Gartencenter im
Zusammenhang stehende Verkehrsentwicklung, ist im B-Planverfahren der
Ausbau der Späthstraße zwischen Ligusterweg und Britzer Allee
vorgesehen. Spätestens dann fallen auch ein großer Teil der Bäume an
der Späthstraße. Mit dem Ausbau stellt sich auch eine große
Betroffenheit für die Siedlung 10 und dem Arboretum ein. Die Variante 2
der Trassenführung, ist unter diesen Umständen erst recht nicht mehr
haltbar.
Ein
Informationsdefizit scheint auch bei den Eigentumsfragen zu herrschen.
Neben dem Land Berlin und den Späthschen Baumschulen, gibt es nämlich
noch andere private Eigentümer von Gartenland.
Mit
der FNP-Änderung ist es nur eine Frage der Zeit, bis die dort
vom Straßenbau verschonten Kleingärten, einem Gewerbegebiet
weichen müssen. Wir haben viele Rentner auf unseren Anlagen, die ihre
ganze Freizeit nach der Arbeit ihrem kleinen Garten gewidmet haben.
Diese Menschen werden nun, nicht nur durch die Rentenreform, nein auch
noch durch den Verlust ihres Kleingartens bestraft. Es bedarf wohl
keiner weiteren Erläuterung, dass diese Menschen das beabsichtigte
Vorgehen des Senats nicht verstehen können.
Das
erwartete Verkehrsaufkommen scheint reine Spekulation. Wenn die anderen
Anbindungen an die A113 ausgebaut und fertig gestellt sind, teilt sich
der Verkehr entsprechend auf. Eine vierspurige Anbindung an die A113
quer durch ein intaktes grünes Kleingartenland, ist dann mit Sicherheit
nicht mehr nötig.
Man
sollte hier doch unbedingt genauer prüfen, ehe etwas wertvolles platt
gemacht wird und dann aus Kostengründen jahrelang brach liegt oder was
unsere Politiker auch schon fertig gebracht haben, nachdem Strom,
Abwasser und Wasser feinsorglich aus dem Boden gerissen wurden, abermals
zur Verpachtung angeboten wird.
Dem
Bezirksverband wurde mündlich mitgeteilt, dass der Straßenbau nicht
vor 2009 umgesetzt wird. Es kann also möglich sein, und davon muss man
wohl auch ausgehen, dass die Bauarbeiten schon früher beginnen würden.
Unsere
Forderungen:
Verzicht
auf Ausweisung einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße und
Festschreiben der Grünflächen im Späthsfelder Dreieck als
Kleingartenflächen.
Klaus
Thiem
(Ihre
Meinung ist uns wichtig, sagen Sie hier, was Sie von den Plänen des
Senats halten)
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oben
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Die Kleingartenanlage "Teltowkanal1"
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Ein
weiteres Bestehen der Kleingärten als solche, wäre nach dem Bau der
SOV nicht mehr vorstellbar.
Planungen
die SOV betreffend, beruhen auf den Annahmen von 1994, als man noch von
einem starken Wachstum in Berlin ausging. Die Entwicklung in Bezug auf
Bevölkerung und Arbeitsplatz, ist tatsächlich jedoch rückläufig. Diese Kleingartenanlage wäre nur ein weiteres Opfer teurer
Prestigeprojekte, wie sinnlose Gewerbegebiete und autobahnähnliche
vierspurige Straßen, die niemand braucht, - außer denen, die sich
damit politisch profilieren wollen.

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oben
| Vierspurige Hauptverkehrsstraße macht
auch vor Gräbern nicht Halt! |
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Bau der SOV durch Teile des alten Friedhofs in Baumschulenweg
Schluss
mit der Ruhe!
Das
gesamte Gebiet rechts neben der roten Linie soll, nach den momentanen Planungen,
der SOV weichen. Ein Großteil der hier zur Ruhe Gebetteten muss weg.
Falls die Straße gebaut und ihrer Bestimmung übergeben werden
würde, ist es aus mit der Ruhe.

klick
auf Bild
So
sagt zum Beispiel das "Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin"
im § 5, "Allgemeine Bestimmungen" aus, ...
"Friedhöfe
sind so zu gestalten und zu unterhalten, dass sie dem Anspruch an Ruhe und
Würde eines Friedhofs entsprechen und historische Strukturen gewahrt
werden."
Zur
Schließung und Aufhebung eines Friedhofs steht im § 7
folgendes,...
"(1)
Ein Friedhof oder Friedhofsteil kann aus städtebaulichen,
wirtschaftlichen oder anderen zwingenden Gründen des öffentlichen
Interesses für weitere Bestattungen gesperrt werden (Schließung). Dieses
gilt auch für einzelne Bestattungs- und Grabstellenarten. Als Ersatz für
die Nutzungsrechte, die bis zum Zeitpunkt der Schließung nicht ausgeübt
worden sind, werden auf Antrag des jeweiligen Nutzungsberechtigten
Nutzungsrechte auf einem anderen Friedhof oder Friedhofsteil eingeräumt
oder eine Rückzahlung der auf die restliche Laufzeit entfallenden
Gebühren geleistet. Die Schließung eines Friedhofs oder Friedhofteils
ist öffentlich bekannt zu machen.
(2)
Soll ein Friedhof nach der Schließung einer anderen Nutzung zugeführt
werden (Aufhebung), so ist eine Frist von 30 Jahren nach der letzten
Bestattung einzuhalten. Ein Friedhof oder Friedhofsteil darf nicht
aufgehoben werden, wenn aus religiösen Gründen ein dauerndes Ruherecht
gewährt worden ist. Die Aufhebung eines Friedhofs oder Friedhofteils ist
öffentlich bekannt zu machen."
Wie
in jedem Gesetz gibt es auch hier Hintertürchen, die man allem Anschein
nach auch für sich nutzen möchte. So steht z.B. im Absatz 3 geschrieben,
...
"Abweichend
von Absatz 2 und 1 kann ein Friedhof oder Friedhofsteil vor Ablauf von 30
Jahren nach der letzten Bestattung mit Zustimmung des Senats aufgehoben
werden, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Interesses es erfordern
und religiöse Überzeugungen nicht entgegenstehen." (Auszug)
Es
ist wohl kaum ein Trost für die Nutzungsberechtigten, dass sie für die Umbettung ihrer
verstorbenen Angehörigen
nicht noch zahlen müssen.

Das
ist nur ein Teilstück der geplanten Süd-Ost-Verbindung, die vielen
Anwohnern Kopfzerbrechen bereitet. Nach dem die von Herrn
Dr. Schmitz gebaute Südostallee keine Verbesserung für die
Baumschulenstraße erbrachte, versucht (!) er nun das Verkehrsproblem
auf diese Art zu lösen.
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Rundgang über den Friedhof
Nutzen Sie bitte die
Friedhofskarte zur
Standortlokalisierung. |
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Standort C3 / C4
Hier sehen Sie vom Alten Friedhof hoch zur
Kiefholzstraße (links die Kiefholzbrücke). Zum ebenbürtigen
Anschluss an die Kreuzung Kiefholzstraße mit der neuen vierspurigen
Süd-Ost-Verbindung, muss diese eine entsprechende Aufschüttung
erhalten, was die Breite der geplanten Straße abermals vergrößert. |
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Standort B4 / B3
Hier in Richtung der Südostallee Brücke, stoßen wir
auf ein weiteres Problem beim Durchqueren des Friedhofs. Ein
Hochspannungsmast, der dem geplanten Straßenbau direkt im Wege
steht. Vom Ufer bis zu diesem Mast sind es etwa 25 Meter. |
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Standort S3
Dieser im Frühjahr und Sommer sattgrüne Weg, soll
nach den Plänen des Senats durch einen Betonweg mit einer Unmenge an
Abgasen und Lärm (Autobahnzubringer) ersetzt werden. Von dieser
vierspurigen übergeordneten Hauptverkehrsstraße werden auch die
Anlieger auf der anderen Seite des Kanals etwas haben.
Mit der Ruhe dürfte es dann endgültig vorbei sein! |
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Standort S4
Auf dieser Seite des Friedhofs ist offensichtlich
über Jahrzehnte hinweg nichts gemacht worden. Stellenweise tauchen
mitten im Gestrüpp Grabsteine auf, die aus den Jahren 50 und
früher stammen. |
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Standort L6
Von diesem Baum sind es etwa 60 Meter bis zum Ufer.
Da die Straße aufgeschüttet werden muss und auch Versorgungswege
eingeplant werden müssen, kann man wohl davon ausgehen, dass diese
60 Meter nicht ausreichen werden. Ab hier nämlich müssen Gräber
umgebettet werden. Hier tauchen u. a. Sterbedaten aus den 90er
Jahren auf den Grabsteinen auf. |
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Standort B4 / L5
Von diesem Hochspannungsmast (hier links) bis zu den
ersten Grabstellen aus neuerer Zeit sind es gerade mal ca. 30 Meter.
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Geht man von einer Aufschüttung von geschätzten 5
Metern aus und nehmen wir das Kanalufer als äußere Straßenbegrenzung
an, so würde sich die Straße mit Aufschüttung schon über eine Breite
von mehr als 40 Metern erstrecken. |
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| Die Süd-Ost-Brücke über die Spree |
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Nach
den Plänen des Senats, sollen 2006 die Bauarbeiten zum Bau der Brücke
über die Spree beginnen. Die Tatsache, dass die geplante Trasse
teilweise durch Kleingartenland verlaufen soll, weckt auch an dieser
Stelle den Protest der Betroffenen und Anlieger. Die Kosten für diese
Brücke sollen sich auf 30,68 Millionen Euro belaufen.
klick
auf Bild
Hier ist ein Querschnitt der Brücke
dargestellt. Über die Notwendigkeit der Rad- und Fußwege in beide
Richtungen, wurde auf der Sitzung
des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 14.09.04
gesprochen.

klick
auf Bild Die
Skizzen sind der Zeitung "Der Kiezblick" mit Erlaubnis
entnommen
Links
unten ein Blick von der Kiefholzbrücke zur Marggraffbrücke (Köpenicker
Landstraße) und im Bild rechts schauen wir von der Kiefholz- in
Richtung Baumschulenbrücke. Bei ebenbürtiger Querung der
Kiefholzstraße durch die SOV, müsste ein riesiger Wall angeschüttet
werden, der die eigentliche Breite der Straße um ein Mehrfaches
übersteigt. An dieser Stelle macht es wohl kaum einen Unterschied, ob die Straße
durch Wegfall eines Fahrrad- und Fußweges ca. 5 Meter schmaler wird oder
nicht. (K.T.)

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